
Michael Karthal
Rechtsanwalt, Partner

Rechtsanwalt Michael Karthal verfügt über langjährige Berufserfahrung und eine umfassende Expertise in seinen Spezialgebieten. Er berät und vertritt Mandanten vor Behörden und Gerichten in einem breiten Spektrum an rechtlichen Fragestellungen.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Architektenrecht, Bauplanungsrecht und privaten Baurecht sowie im Immobilienrecht und gewerblichen Mietrecht. Er begleitet Bauherren, Architekten, Projektenwickler und Investoren bei Vertragsgestaltung, Mängelstreitigkeiten und der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen.
Darüber hinaus ist Herr Karthal im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Erbrecht tätig und berät sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen bei Vertragsangelegenheiten, Unternehmensstrukturierungen und erbrechtlichen Fragestellungen. Im Vergaberecht vertritt er Mandanten bei öffentlichen Ausschreibungen und Vergabestreitigkeiten.
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