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Michael Karthal

Rechtsanwalt, Partner

Rechtsanwalt

Michael Karthal

Rechtsanwalt Michael Karthal berät und vertritt Mandanten in allen Belangen des Arbeitsrechts, Gesellschaftsrechts und Wirtschaftsrechts.

Herr Karthal betreut sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer bei der Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, bei Betriebsübergängen und bei der arbeitsrechtlichen Umstrukturierung.

Im Gesellschaftsrecht berät er bei Unternehmensgründungen, Gesellschafterstreitigkeiten und der Vertragsgestaltung. Sein wirtschaftsrechtliches Tätigkeitsfeld umfasst die Beratung in Handels- und Vertriebsrecht sowie Wettbewerbsrecht.

Ausbildung

  • Studium der Rechtswissenschaften
  • Zulassung als Rechtsanwalt

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
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